MARKUSALEXANDER FENSKE

RECHTSANWALT

FACHANWALT FÜR FAMILIENRECHT


Nebenkosten als haushaltsnahe Dienstleistungen

Handwerksleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen, die in den Nebenkosten oder dem Hausgeld enthalten sind, können mit einem Nachweis vom Verwalter oder Vermieter steuermindernd berücksichtigt werden.

Als Mieter oder Wohnungseigentümer bestreiten Sie mit den Nebenkosten oder dem Hausgeld auch Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. Diese Aufwendungen können Sie ab 2006 steuermindernd geltend machen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie entweder eine detaillierte Jahresabrechnung, aus der die entsprechenden Aufwendungen zu entnehmen sind, oder eine Bescheinigung des Vermieters oder Verwalters vorlegen. Dann steht einer Steuerermäßigung um 20 % nichts entgegen. Haben Sie noch keinen solchen Nachweis, so sollten Sie Ihren Vermieter oder Verwalter darauf ansprechen.



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