MARKUSALEXANDER FENSKE

RECHTSANWALT

FACHANWALT FÜR FAMILIENRECHT


Mindestgültigkeit von Gutscheinen

Auch im Online-Handel dürfen Gutscheine nicht bereits nach einem Jahr verfallen.

Wenn Sie einen Gutschein erhalten, dürfen Sie unter normalen Umständen darauf vertrauen, dass Sie diesen auch noch nach mehr als einem Jahr einlösen können. Zumindest erklärte das Landgericht München I eine anders lautende Bestimmung in den Geschäftsbedingungen des Online-Händlers amazon.de für unwirksam, da diese eine unangemessene Benachteiligung darstelle. Die Richter wiesen den Einwand zurück, dass die vom Gesetz für vertragliche Ansprüche vorgesehene dreijährige Verjährungsfrist unangemessene Verwaltungskosten verursache. Soweit der Händler von Verjährungsbestimmungen abweichen darf, ist dies nach bisheriger Rechtsprechung nur durch individuelle Vereinbarungen und auch hier nur in bestimmten Grenzen möglich.



Übersicht - Eine Seite zurück


Wir weisen darauf hin, dass wir zum Zeitpunkt der Linksetzung die entsprechend verlinkten Seiten überprüft haben und diese frei von illegalen Inhalten waren. Auf die aktuelle und zukünftige inhaltliche Gestaltung der verlinkten Seiten haben wir keinerlei Einfluss. Daher distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinkten bzw. verknüpften Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden. Dies gilt für alle Links und Verweise im Rahmen dieser Website.