MARKUSALEXANDER FENSKE

RECHTSANWALT

FACHANWALT FÜR FAMILIENRECHT


Unterlassungsanspruch bei Werbe-eMails

Unternehmen müssen nicht zum Absender von Werbe-eMails in einem Wettbewerbsverhältnis stehen, um einen gerichtlich durchsetzbaren Unterlassungsanspruch geltend machen zu können.

Verschickt ein Unternehmen unaufgefordert und in hoher Frequenz Werbe-eMails an andere Unternehmen, so kann das in einer erheblichen Belastung ausarten. Der Empfänger solcher Massenmails kann nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf allerdings auch dann einen Unterlassungsanspruch gegen den Absender durchsetzen, wenn zu diesem kein Wettbewerbsverhältnis besteht.

Die Richter zogen hierzu die Vorgaben des UWG entsprechend heran und begründeten ihre Entscheidung damit, dass der erforderliche Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb nicht nur vom Bestehen eines Wettbewerbsverhältnisses abhängig sein kann. In der Entscheidung über die einstweilige Verfügung, die das Empfängerunternehmen erwirkt hatte, verwarfen die Richter zudem das Vorbringen des Absenders, wonach die meisten Emails ohne sein Zutun automatisch verschickt worden sein.



Übersicht - Eine Seite zurück


Wir weisen darauf hin, dass wir zum Zeitpunkt der Linksetzung die entsprechend verlinkten Seiten überprüft haben und diese frei von illegalen Inhalten waren. Auf die aktuelle und zukünftige inhaltliche Gestaltung der verlinkten Seiten haben wir keinerlei Einfluss. Daher distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinkten bzw. verknüpften Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden. Dies gilt für alle Links und Verweise im Rahmen dieser Website.