MARKUSALEXANDER FENSKE

RECHTSANWALT

FACHANWALT FÜR FAMILIENRECHT


WLAN muss sicher sein

Auch Privatpersonen können für das unbefugte Benutzen des eigenen WLAN-Anschlusses durch Dritte haften.

Als Inhaber eines WLAN-Anschlusses sollten Sie stets auf eine ausreichende Verschlüsselung und Absicherung des Internetzugangs achten. Denn das unbefugte Handeln Dritter müssen sich auch technische Laien zurechnen lassen, wie kürzlich das Landgericht Hamburg entschieden hat. Die Richter verwiesen die Inhaber eines ungesicherten WLAN-Anschlusses darauf, dass sie sich gegebenenfalls eines Fachmannes für die ausreichende Absicherung bedienen müssten. Über den Anschluss hatte ein unbekannter Dritter mehrere hundert Musikstücke illegal heruntergeladen. Das Gericht bestätigte die einstweilige Verfügung, welche ein Unternehmen aus der Musikbranche gegen das Ehepaar erwirkt hatte.



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