MARKUSALEXANDER FENSKE

RECHTSANWALT

FACHANWALT FÜR FAMILIENRECHT


Notarielles Testament genügt als Nachweis für das Erbrecht

Die Eröffnung eines notariellen Testaments genügt bei Banken als Nachweis für das Erbrecht des Erben.

Die Hinzuziehung eines Notars bei einer Testamentserrichtung kann vorteilhaft sein, weil der Erblasser eine juristische Beratung erhält. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass ein eröffnetes notarielles Testament als Nachweis für das Erbrecht gilt. Der Erbe benötigt also im Regelfall keinen Erbschein. Eine Bank darf die Vorlage eines Erbscheins nur dann verlangen, wenn sie konkrete Zweifel an der Wirksamkeit oder inhaltlichen Bestimmtheit der Verfügung hat.



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