MARKUSALEXANDER FENSKE

RECHTSANWALT

FACHANWALT FÜR FAMILIENRECHT


Empfängervorrang beim Kindergeld bemisst sich am Unterhalt

Derjenige Elternteil, der dem Kind den höheren Unterhalt zahlt, ist zum Empfang des Kindergelds berechtigt.

Der Bundesfinanzhof musste sich mit der Frage auseinander setzen, welcher von beiden Elternteilen zum Empfang des Kindergeldes berechtigt ist, wenn beide Unterhalt zahlen. Er hat dazu Folgendes ausgeführt:

Für jedes Kind wird nur einem Berechtigten Kindergeld gezahlt. Ist das Kind nicht in den Haushalt eines Berechtigten aufgenommen, so erhält das Kindergeld derjenige, der dem Kind eine Unterhaltsrente zahlt. Zahlen mehrere Berechtigte dem Kind Unterhaltsrenten, so erhält das Kindergeld derjenige, der dem Kind die höchste Unterhaltsrente zahlt. Werden gleich hohe Unterhaltsrenten gezahlt oder zahlt keiner der Berechtigten dem Kind Unterhalt, so bestimmen die Berechtigten untereinander, wer das Kindergeld erhalten soll. Wird eine Bestimmung nicht getroffen, so bestimmt das Vormundschaftsgericht auf Antrag den Berechtigten.

Hat derjenige, der das Kindergeld bisher erhalten hat, das Kindergeld an das Kind als Unterhalt weitergeleitet, so bleibt das Kindergeld für die Feststellung der höheren Unterhaltsrente außer Betracht. Nach der Vorstellung des Gesetzgebers soll sichergestellt werden, dass derjenige das Kindergeld erhält, der durch den Kindesunterhalt am meisten belastet ist. Diesem Normzweck würde es widersprechen, beim Vergleich der Zahlungen der Unterhaltspflichtigen allein auf den tatsächlich dem Kind zugeflossenen Betrag abzustellen. Es kann also nur darauf ankommen, wer durch die Unterhaltsrente finanziell höher belastet ist - das weitergeleitete Kindergeld bleibt daher außer Betracht.



Übersicht - Eine Seite zurück


Wir weisen darauf hin, dass wir zum Zeitpunkt der Linksetzung die entsprechend verlinkten Seiten überprüft haben und diese frei von illegalen Inhalten waren. Auf die aktuelle und zukünftige inhaltliche Gestaltung der verlinkten Seiten haben wir keinerlei Einfluss. Daher distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinkten bzw. verknüpften Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden. Dies gilt für alle Links und Verweise im Rahmen dieser Website.