MARKUSALEXANDER FENSKE
RECHTSANWALT
FACHANWALT FÜR FAMILIENRECHT
Fristlose Kündigung nach Beleidigung
Der Vermieter kann seinem Mieter kann nach einer groben Beleidigung das Mietverhältnis fristlos kündigen.
Eine Verbalattacke des Mieters kann das Vertrauensverhältnis zwischen Mieter und Vermieter unwiderruflich zerstören. Beleidigt der Mieter seinen Vermieter oder ihm nahe stehende Personen, darf der Vermieter ihm fristlos kündigen. So akzeptierte das Landgericht Coburg die Räumungsklage einer Vermieterin, deren Lebensgefährte vom Mieter im Streit über die Nebenkostenabrechnung aufs übelste beleidigt und bedroht wurde. Seine verbalen Attacken seien auch nicht zu entschuldigen, weil ihm weder die Vermieterin noch deren Lebensgefährte dazu Anlass gegeben hätten. Nach so einem Verhalten ist die Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar.
Übersicht - Eine Seite zurück
Wir weisen darauf hin, dass wir zum Zeitpunkt der Linksetzung die entsprechend verlinkten Seiten überprüft haben und diese frei von illegalen Inhalten waren. Auf die aktuelle und zukünftige inhaltliche Gestaltung der verlinkten Seiten haben wir keinerlei Einfluss. Daher distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinkten bzw. verknüpften Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden. Dies gilt für alle Links und Verweise im Rahmen dieser Website.
