MARKUSALEXANDER FENSKE

RECHTSANWALT

FACHANWALT FÜR FAMILIENRECHT


Inhaltsgleiche Testamente von Ehegatten

Errichten Eheleute zwei inhaltlich identische Testamente, kann daraus alleine noch nicht auf ein gemeinschaftliches Testament geschlossen werden.

Ein gemeinschaftliches Testament kann nur von Eheleuten errichtet werden. Dazu müssen die getroffenen Verfügungen nicht unbedingt in einer einzigen Urkunde niedergelegt werden; es können auch zwei Einzeltestamente als ein gemeinschaftliches Testament angesehen werden. Dazu ist dann aber nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Zweibrücken eine Wechselbezüglichkeit der beiden Verfügungen erforderlich.

Ist das nicht der Fall, etwa durch Verwendung rein singulärer Formulierungen ("ich", "mein Vermögen", "mein Erbe", "mein Nachlass"), kann kein gemeinschaftliches Testament angenommen werden. Ein als unwirksam geltend gemachter Widerruf durch einen der beiden Ehegatten ist daher im konkreten Fall wirksam gewesen. Lediglich bei einem gemeinschaftlichen Testament wäre der Widerruf mangels Zulässigkeit unwirksam gewesen.



Übersicht - Eine Seite zurück


Wir weisen darauf hin, dass wir zum Zeitpunkt der Linksetzung die entsprechend verlinkten Seiten überprüft haben und diese frei von illegalen Inhalten waren. Auf die aktuelle und zukünftige inhaltliche Gestaltung der verlinkten Seiten haben wir keinerlei Einfluss. Daher distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinkten bzw. verknüpften Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden. Dies gilt für alle Links und Verweise im Rahmen dieser Website.