MARKUSALEXANDER FENSKE

RECHTSANWALT

FACHANWALT FÜR FAMILIENRECHT


Vermögensübertragungen über das Betriebsvermögen

Die Vermögensübertragung auf Ihre Nachfolger ist besonders günstig über Betriebsvermögen zu realisieren.

Übertragen Sie Ihren Betrieb auf Ihren Nachfolger aus der Familie, so sollten Sie darauf achten, dass Sie keine Freibeträge verschenken. Unternehmen haben häufig einen negativen erbschaft- und schenkungsteuerlichen Wert. Das liegt oft an den niedrigen Bedarfswerten für Grundstücke.

Für das Betriebsvermögen gilt ein Freibetrag von 256.000 Euro und ein verminderter Wertansatz des verbleibenden Vermögens von 60 %. Außerdem haben Ihre Kinder einen persönlichen Freibetrag von 205.000 Euro. Diese Freibeträge können Sie optimal ausnutzen, wenn Sie vor der Übertragung des Unternehmens Einlagen tätigen.



Übersicht - Eine Seite zurück


Wir weisen darauf hin, dass wir zum Zeitpunkt der Linksetzung die entsprechend verlinkten Seiten überprüft haben und diese frei von illegalen Inhalten waren. Auf die aktuelle und zukünftige inhaltliche Gestaltung der verlinkten Seiten haben wir keinerlei Einfluss. Daher distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinkten bzw. verknüpften Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden. Dies gilt für alle Links und Verweise im Rahmen dieser Website.