MARKUSALEXANDER FENSKE
RECHTSANWALT
FACHANWALT FÜR FAMILIENRECHT
Erbschaftsteuer ohne Steuerpause
Verzögerungen im Gesetzgebungsverfahren führen nicht dazu, dass bis zur Verabschiedung der Erbschaftsteuerreform keine Erbschaftsteuer anfallen würde.
Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts musste das alte Erbschaftsteuerrecht bis zum 30. Juni 2016 geändert werden, doch politische Differenzen hatten seinerzeit eine Neuregelung verzögert. Das Finanzgericht Köln hat nun klargestellt, dass Verzögerungen im Gesetzgebungsverfahren nicht zu einer Steuerpause führen. Auch die vom 1. Juli 2016 bis zum 9. November 2016 eingetretenen Erbfälle unterliegen der Erbschaftsteuer.
Übersicht - Eine Seite zurück
Wir weisen darauf hin, dass wir zum Zeitpunkt der Linksetzung die entsprechend verlinkten Seiten überprüft haben und diese frei von illegalen Inhalten waren. Auf die aktuelle und zukünftige inhaltliche Gestaltung der verlinkten Seiten haben wir keinerlei Einfluss. Daher distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinkten bzw. verknüpften Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden. Dies gilt für alle Links und Verweise im Rahmen dieser Website.
