MARKUSALEXANDER FENSKE
RECHTSANWALT
FACHANWALT FÜR FAMILIENRECHT
Steuerhinterziehung durch einen Miterben
Die rechtlichen Folgen einer Steuerhinterziehung treffen einen Erben auch dann, wenn er von der Tat des Miterben keine Kenntnis hat.
Die Verlängerung der Festsetzungsfrist auf zehn Jahre bei einer Steuerhinterziehung greift auch dann gegenüber allen Miterben, wenn die Hinterziehung nur von einem Erben begangen wurde. Die verlängerte Frist trifft damit nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs auch Miterben, die weder selbst eine Steuerhinterziehung begangen haben noch von dieser wussten. Im Streitfall waren die Steuererklärungen der Erblasserin unwirksam, weil sie aufgrund einer Demenzerkrankung geschäftsunfähig war. Dadurch entstand für die Erben eine Berichtigungspflicht.
Übersicht - Eine Seite zurück
Wir weisen darauf hin, dass wir zum Zeitpunkt der Linksetzung die entsprechend verlinkten Seiten überprüft haben und diese frei von illegalen Inhalten waren. Auf die aktuelle und zukünftige inhaltliche Gestaltung der verlinkten Seiten haben wir keinerlei Einfluss. Daher distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinkten bzw. verknüpften Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden. Dies gilt für alle Links und Verweise im Rahmen dieser Website.
