MARKUSALEXANDER FENSKE
RECHTSANWALT
FACHANWALT FÜR FAMILIENRECHT
Bayern geht Sonderweg bei der Erbschaftsteuer
Bayern will die von den übrigen Bundesländern beschlossene Richtlinie zur Anwendung der Erbschaftsteuerreform aus dem letzten Jahr nicht anwenden.
Nach langem Tauziehen hat die Politik im letzten Jahr eine Reform der Erbschaftsteuer verabschiedet, weil das Bundesverfassungsgericht die alten Regelungen als verfassungswidrig angesehen hatte. Schon im Gesetzgebungsverfahren hat Bayern erfolgreich auf mehrere Erleichterungen für Erben gedrängt, blieb aber bei den Beratungen über die dazugehörige Verwaltungsrichtlinie ohne Erfolg. Daher will das Land nun die von den übrigen Bundesländern im Sommer beschlossene Richtlinie zum neuen Gesetz nicht anwenden. Entsprechend groß ist die Kritik aus mehreren anderen Bundesländern. Allerdings sind die Druckmittel des Bundes und der anderen Länder sehr begrenzt, weil die Erbschaftsteuer eine Ländersteuer ist.
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