MARKUSALEXANDER FENSKE

RECHTSANWALT

FACHANWALT FÜR FAMILIENRECHT


Streit um Solidaritätszuschlag geht in die nächste Runde

Das Niedersächsische Finanzgericht legt dem Bundesverfassungsgericht erneut die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags vor.

Der Streit um die Verfassungsmäßigkeit oder -widrigkeit des Solidaritätszuschlags ist fast so alt wie der Zuschlag selbst. Bisher haben die Finanzgerichte den Zuschlag mehrheitlich abgesegnet. Doch zumindest das Finanzgericht Niedersachsen kann sich nicht mit dieser Mehrheitsmeinung anfreunden und hält den Soli nach wie vor für verfassungswidrig. Das Gericht hatte dem Bundesverfassungsgericht schon einmal seine Bedenken vorgelegt, doch diese Vorlage hatte das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen, weil es die Vorlage nicht für ausreichend begründet hielt.

Die Hoffnung der Verfassungsrichter, auf diese Weise der heiklen Frage entgehen zu können, wird sich jedoch nicht erfüllen, denn die niedersächsischen Finanzrichter ließen sich von dem Beschluss nicht beirren. Sie haben dem Bundesverfassungsgericht die Frage jetzt erneut vorgelegt - diesmal mit einer insgesamt 70 Seiten umfassenden Begründung. So einfach wird sich das Bundesverfassungsgericht diesmal also nicht aus der Affäre ziehen können.



Übersicht - Eine Seite zurück


Wir weisen darauf hin, dass wir zum Zeitpunkt der Linksetzung die entsprechend verlinkten Seiten überprüft haben und diese frei von illegalen Inhalten waren. Auf die aktuelle und zukünftige inhaltliche Gestaltung der verlinkten Seiten haben wir keinerlei Einfluss. Daher distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinkten bzw. verknüpften Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden. Dies gilt für alle Links und Verweise im Rahmen dieser Website.