MARKUSALEXANDER FENSKE
RECHTSANWALT
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Altverluste jetzt nutzen
Die Möglichkeit, Altverluste aus Wertpapiergeschäften aus der Zeit vor der Abgeltungsteuer mit Gewinnen aus späteren Wertpapiergeschäften zu verrechnen, besteht nur noch für die in diesem Jahr erzielten Gewinne.
So mancher Anleger hat noch Verluste aus privaten Wertpapiergeschäften aus der Zeit vor Einführung der Abgeltungsteuer, die steuerlich verrechenbar sind. Aber Achtung: Diese Verluste können nur noch mit im Laufe dieses Jahres erzielten Wertpapierkursgewinnen verrechnet werden. Die aktuellen Höchststände der Börsenkurse laden zu einer Gewinnmitnahme ein, für die aber nur noch wenige Wochen Zeit bleibt, wenn die Altverluste genutzt werden sollen.
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