MARKUSALEXANDER FENSKE

RECHTSANWALT

FACHANWALT FÜR FAMILIENRECHT


Gleichbehandlung von Ehe- und Lebenspartnern

Bei der Erbschaftsteuer wird der letzte Unterschied zwischen Ehepartner und eingetragenem Lebenspartner beseitigt.

Mit dem Jahressteuergesetz 2010 wurde Ende 2010 der letzte Unterschied zwischen einem Ehepartner und einem eingetragenem Lebenspartner beseitigt. Auch der Lebenspartner fällt künftig in die günstige Steuerklasse I, für einen ehemaligen Lebenspartner gilt wie für den geschiedenen Ehepartner die Steuerklasse II. Gleichzeitig wird nach einer Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts eine Neuregelung für Erbschaften und Schenkungen vor der Erbschaftsteuerreform geschaffen. Diese Neuregelung gilt rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Einführung der eingetragenen Lebenspartnerschaft im August 2001.



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