MARKUSALEXANDER FENSKE

RECHTSANWALT

FACHANWALT FÜR FAMILIENRECHT


Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung

Für den Fall, dass sich ein Erbe für die rückwirkende Anwendung des neuen Erbschaftsteuerrechts entscheidet, hat das Bundesfinanzministerium die Bewertungsgrundlagen zur Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung in den Jahren 2007 und 2008 bekannt gegeben.

Mit der Änderung des Bewertungsrechts durch die Erbschaftsteuerreform sind die bisherigen Berechnungsgrundlagen für eine lebenslängliche Nutzung oder Leistung hinfällig geworden. Das Bundesfinanzministerium hat nun die Multiplikatoren zur Berechnung des Kapitalwerts einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung nach neuem Recht bekanntgegeben. Neben der Tabelle für Stichtage ab dem 1. Januar 2009 wurden mittlerweile auch Tabellen für die Jahre 2007 und 2008 veröffentlicht, falls sich ein Erbe bei einem Erbfall in einem dieser beiden Jahre für die Anwendung des neuen Rechts entscheiden sollte.



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