MARKUSALEXANDER FENSKE
RECHTSANWALT
FACHANWALT FÜR FAMILIENRECHT
Begrenzte Mieterhöhung nach Modernisierungen
Vermieter können nur bei nötigen Modernisierungen eine Mieterhöhung durchsetzen.
Vermieter dürfen zwar nach durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen die angefallenen Kosten durch Mieterhöhungen umlegen. Dabei müssen sie allerdings nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs die Notwendigkeit der jeweiligen Maßnahme im Auge haben. Denn für unzweckmäßige, unnötige oder überhöhte Aufwendungen muss der Mieter nicht aufkommen - hier trägt der Vermieter das Amortisationsrisiko.
Übersicht - Eine Seite zurück
Wir weisen darauf hin, dass wir zum Zeitpunkt der Linksetzung die entsprechend verlinkten Seiten überprüft haben und diese frei von illegalen Inhalten waren. Auf die aktuelle und zukünftige inhaltliche Gestaltung der verlinkten Seiten haben wir keinerlei Einfluss. Daher distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinkten bzw. verknüpften Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden. Dies gilt für alle Links und Verweise im Rahmen dieser Website.
