Erben und Vererben
Erbschaftsteuerermäßigung für Mietwohnungen im Bau
Für die Erbschaftsteuerermäßigung für Mietwohnimmobilien ist nicht zwingend ein abgeschlossener Mietvertrag notwendig.
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Zweit- oder Ferienwohnungen sind schenkungsteuerpflichtig
Die Befreiung von der Erbschaft- und Schenkungsteuer für ein Familienwohnheim gilt nur für den Hauptwohnsitz, aber nicht für Zweit- oder Ferienwohnungen.
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Aussetzung der Vollziehung
bei der Erbschaftsteuer
Bei einem berechtigten Interesse ist eine Aussetzung der Vollziehung von Erbschaftsteuerbescheiden aufgrund des beim Bundesverfassungsgerichts anhängigen Normenkontrollverfahrens möglich.
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Sonderausgabenabzug für durch Erben nachgezahlte Kirchensteuer
Ein Erbe kann nach Auffassung des Hessischen Finanzgerichts die für den Erblasser nachgezahlte Kirchensteuer selbst bei seiner Einkommensteuer als Sonderausgabe geltend machen.
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Nutzung eines Familienheims
nach Erbauseinandersetzung
Das Finanzamt darf die Erbschaftsteuerbefreiung für ein selbstgenutztes Familienheim nicht verweigern, weil eine unverzügliche Nutzung durch den Erben allein wegen einer längeren Erbauseinandersetzung nicht möglich ist.
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