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Arbeitsrecht

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz für Arbeitgeber
Am 18. August 2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten. Vor allem Arbeitgeber sollten sich mit den neuen Regelungen vertraut machen.
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Änderungskündigung bei Umwandlung von Teilzeitstellen
Die betriebsbedingte Umwandlung von Teilzeit- in Vollzeitstellen kann durch Änderungskündigungen vollzogen werden, soweit ein Teilzeitbegehren für den Arbeitgeber nicht erfüllbar ist.
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Sonn- und Feiertagszuschläge nicht im Gesetz
Ein Anspruch auf Sonn- und Feiertagszuschläge kann sich nur aus einem Arbeits- oder Tarifvertrag ergeben.
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Bonusmeilen stehen dem Arbeitgeber zu
Die von Arbeitnehmern erflogenen Bonusmeilen stehen dem Arbeitgeber zu - vorausgesetzt, es gibt eine entsprechende Regelung im Betrieb.
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Was ist neu für Arbeitnehmer und Arbeitgeber?
Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber müssen mit einer umfangreichen Kürzung von Steuervergünstigungen leben.
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