GmbH-Ratgeber

Fristlose Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers
Die fristlose Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers hat keine Abmahnung zur Voraussetzung. Die fristlose Kündigung ist dann gerechtfertigt, wenn es der GmbH unzumutbar ist, den Anstellungsvertrag bis zu seinem Ende fortbestehen zu lassen.
Steuerzinsen vermeiden
Kapitalgesellschaften sollten den Anfall von Steuerzinsen vermeiden, da diese nicht abzugsfähig sind.
Reparaturkosten als verdeckte Gewinnausschüttung
Die Übernahme von Reparaturkosten für einen Motorschaden, der während einer Dienstreise des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH mit seinem eigenen Wagen eingetreten ist, stellt eine verdeckte Gewinnausschüttung dar.
Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Bestellung zum Geschäftsführer
Durch Abschluss eines neuen Geschäftsführerdienstvertrages wird im Zweifel das alte Dienstverhältnis beendet.
Beitritt eines Gesellschafters zum Kreditvertrag der GmbH
Der Schuldbeitritt eines Gesellschafters zum Kreditvertrag der GmbH erfüllt nur dann das Schriftformerfordernis, wenn der Beitretende vor Begründung der Mithaftung über alle Kreditkonditionen informiert wird.
Haftung des GmbH-Geschäftsführers gegenüber Gesellschaftsgläubigern
Der Geschäftsführer einer GmbH haftet bei Vertragsschlüssen der Gesellschaft gegenüber einem Dritten nicht, da ihm keine Aufklärungspflichten obliegen.
Anerkenntnis einer Gesellschaftsschuld durch GmbH-Geschäftsführer
Die Anerkenntnis einer Gesellschaftsschuld durch den Geschäftsführer einer GmbH im eigenen Namen ist kein unternehmensbezogenes Geschäft.

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