Aktuelle Infos
Personen- und Kapitalgesellschaften
Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers
Die Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers kann nur durch die Gesellschafterversammlung erfolgen. ...mehr...
Unbeschränkte Haftung nach Gründungsscheitern
Werden die Geschäfte einer Vor-GmbH nach dem Scheitern der GmbH-Gründung fortgeführt, haften die Gesellschafter für die Verbindlichkeiten unbeschränkt. ...mehr...
Zurück |
zurück