Voraussichtliche Beitragsbemessungsgrenzen 2019

Im kommenden Jahr steht vor allem im Osten eine deutliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen und anderer Grenzwerte in der Sozialversicherung an.

Zum Jahreswechsel werden die Beitragsbemessungsgrenzen und andere Sozialversicherungswerte jeweils an die Lohnentwicklung angepasst. Die Bundesregierung hat nun die voraussichtlichen Werte für 2019 auf der Grundlage einer durchschnittlichen Lohnsteigerung von 2,52 % beschlossen. Der Anstieg fällt dabei im Osten deutlich höher aus als im Westen.



Übersicht - Eine Seite zurück