Internet und Telekommunikation
Neben Regelungen zur Verhinderung von unrechtmäßigen Steuergestaltungen und Steuerhinterziehung wird im Regierungsentwurf des Jahressteuergesetzes 2026 auch die elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden ab 2027 als Normfall geregelt.
Zum 1. Juli 2026 ist für einen Teil der Steuerzahler das Angebot der "Steuererklärung mit einem Klick" über die MeinELSTER+-App gestartet.
Im Referentenentwurf für das Jahressteuergesetz sind neben einer Neuregelung der umsatzsteuerlichen Organschaft und einer gesetzlichen Festschreibung der Kaufpreisaufteilung für Immobilien hauptsächlich Detailänderungen enthalten.
Für ledige, kinderlose Arbeitnehmer und Bezieher von Alterseinkünften gibt es ab dem Sommer die Möglichkeit, eine vorausgefüllte Steuererklärung per App abzugeben.
Bei einem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand spielt es keine Rolle, ob bei einem Einspruch per E-Mail auch eine Lesebestätigung angefordert wurde oder nicht.
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