Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder
Nur Kosten für medizinisch notwendige kosmetische Operationen sind als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig.
Dass nicht existenznotwendige Versicherungen nicht mehr als Sonderausgaben abziehbar sind, ist kein Verstoß gegen das subjektive Nettoprinzip.
Kosten für die Heimunterbringung eines Angehörigen sind als außergewöhnliche Belastung abziehbar, allerdings nach anderen Regeln, wenn die Unterbringung krankheits- statt altersbedingt erfolgt.
Auch wenn die Finanzgerichte die zumutbare Belastung bei Krankheitskosten für verfassungsgemäß halten, will die Finanzverwaltung Einsprüche vorerst weiter Ruhen lassen, weil beim Bundesfinanzhof noch Nichtzulassungsbeschwerden anhängig sind.
Das Finanzgericht Düsseldorf hat keine Einwände dagegen, dass Betreuungskosten für Kleinkinder bis Ende 2011 nur dann abziehbar sind, wenn beide Elternteile berufstätig waren.
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