Selbständige und Unternehmer
Nach Ansicht des Finanzgerichts Brandenburg sind Erbbauzinsen bei der Ermittlung des Gewerbeertrags nicht zu berücksichtigen.
Seit dem 1. Januar 2007 müssen Geschäftsbriefe aller Art, also auch Telefaxe und E-Mails, die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestangaben enthalten.
Wenn Sie für dasselbe Wirtschaftsgut wiederholt eine Ansparrücklage bilden, müssen Sie einen besonders plausiblen Grund dafür angeben, warum die Investition trotzdem weiter geplant ist.
Derzeit ist ein weiteres Gesetz zum Bürokratieabbau in Planung, das am 1. Juli 2007 in Kraft treten soll.
Nun geniest auch die Altersvorsorge von Selbstständigen Pfändungsschutz, der dem von gesetzlich Versicherten vergleichbar ist.
Übersicht -
Eine Seite zurück