Selbständige und Unternehmer
Die tatsächliche Durchführung eines Gewinnabführungsvertrags erfordert auch die zeitnahe Erfüllung der daraus resultierenden Ansprüche.
Die Gewinngrenze für die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags bezieht sich auf den steuerlichen Gewinn, der auch außerbilanzielle Hinzurechnungen umfassen kann.
Im Gegensatz zu Fremd-Geschäftsführern ist bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer der Anscheinsbeweis für die Privatnutzung eines Firmenwagens nicht auf die Fälle beschränkt, in denen eine Vereinbarung zur Überlassung des Firmenwagens besteht.
Soweit der Abzug von Mieten und Pachten durch eine Einbeziehung in die Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern neutralisiert wurde, sind sie nicht bei der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung zu berücksichtigen.
Auch bei der Gewerbesteuer gilt das Prinzip, dass Erstattungszinsen steuerpflichtig sind, während Nachzahlungszinsen nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden können.
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