GmbH-Ratgeber
Neben einer Aktualisierung der Regelungen zu Personengesellschaften als Organträger hat das Bundesfinanzministerium auch eine Vorgabe zur Mindestlaufzeit des Gewinnabführungsvertrags in sein Schreiben zur körperschaftsteuerlichen Organschaft aufgenommen.
Auch wenn die letzte Immobilie einer Vermögensverwaltungsgesellschaft erst unmittelbar vor der Liquidation verkauft wurde, entfällt der Anspruch auf die erweiterte Kürzung bei der Gewerbesteuer.
Einsprüche gegen den Zinssatz für die Teilwertberechnung von Pensionsrückstellungen sind per Allgemeinverfügung zurückgewiesen worden.
Die tatsächliche Durchführung eines Gewinnabführungsvertrags erfordert auch die zeitnahe Erfüllung der daraus resultierenden Ansprüche.
Die für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit notwendige Vermögensbindung erfordert konkrete Angaben in der Satzung einer Körperschaft.
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