Allgemeines
Die Bundesregierung hat weitere Hilfsmaßnahmen im Steuer- und Sozialrecht für Betroffene der Corona-Krise beschlossen.
Die Bundesländer stellen online Antragsformulare für Soforthilfe und Steuerstundungen sowie weitere Informationen bereit.
Die Finanzämter gewähren unkompliziert Anpassungen der Steuervorauszahlungen und Stundungen und verzichten bei betroffenen Steuerzahlern auf Säumniszuschläge.
In der Corona-Krise wird Kurzarbeitergeld unter deutlich erleichterten Voraussetzungen gezahlt.
Welche Regeln bei der Lohnfortzahlung und Heimarbeit in der Corona-Krise gelten, hängt von den konkreten Umständen ab.
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