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Angesichts der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise hat die Bundesregierung eine Überarbeitung des Insolvenzrechts beschlossen. So soll Unternehmen der Gang zum Insolvenzgericht zukünftig erspart werden, wenn zwar kurzfristig eine bilanzielle Überschuldung vorliegt, mittelfristig jedoch von einer Zahlungsfähigkeit ausgegangen werden kann. Ziel dieser Neuregelung ist es, gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten eine Selbstsanierung zu ermöglichen und weitgehend gesunde Unternehmen nicht vorzeitig zur Aufgabe zu zwingen. Neu ist ebenfalls, dass insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen, die über eine klare Restrukturierungsperspektive verfügen, Mittel aus dem neugegründeten Finanzmarktstabilisierungsfonds abrufen können sollen. Die noch geltende Beschränkung auf Finanzmarktunternehmen wird aufgegeben.
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