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Wenn Sie auf einer Kreuzung wenden wollen, müssen Sie damit rechnen, bei einem Unfall den Großteil des Schadens zu tragen. Denn zumindest das Amtsgericht Dortmund sieht das Wenden im Kreuzungsbereich als schwerwiegende Verletzung der Sorgfaltspflicht im Straßenverkehr an. Ob der Fahrer vorher den Blinker gesetzt hat oder nicht, spielt dann auch keine Rolle mehr, meint das Gericht - Wenden im Kreuzungsbereich sei immer gefährlich.
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