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Nachdem das Arbeitszimmer seiner Wohnung von Schimmelpilzen befallen war, beauftragte der Mieter eine Baubiologin mit einer Expertise und zog in eine andere Wohnung um. Die Kosten dafür wollte er als außergewöhnliche Belastung in seiner Steuererklärung geltend machen. Doch das Finanzgericht Hamburg sah dafür keinen Anlass: Da noch keine Erkrankung durch die Pilzsporen eingetreten war, war der Umzug nicht zwangsläufig.
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