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Im Februar hat das Bundesverfassungsgericht auf die Möglichkeit verzichtet, sich grundsätzlich über die Zulässigkeit und zeitliche Befristung von Sondersteuern zu äußern. Eine Verfassungsbeschwerde, die sich gegen den Solidaritätszuschlag richtete, hat das Gericht ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen. Damit werden wohl zukünftig Steuerbescheide in Hinsicht auf den Solidaritätszuschlag nicht mehr vorläufig ergehen.
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