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Mit dem Steueränderungsgesetz 2007 wurde die Altersgrenze für den Anspruch auf das Kindergeld oder auf den Kinderfreibetrag vom 27. auf das 25. Lebensjahr abgesenkt. Nun streiten sich der Bund und die Länder um die Frage, ob diese Absenkung auch auf die Gewährung der Kinderzulage zur Eigenheimzulage durchschlagen soll oder nicht, soweit ansonsten alle übrigen Voraussetzungen für deren Gewährung erfüllt sind. Das Bundesfinanzministerium vertritt die Auffassung, dass die Absenkung der Altersgrenze keine Auswirkung auf die Kinderzulage haben soll. Zwangsläufig haben alle Betroffenen ihre Investitionsentscheidung schon vor dem 1. Januar 2006 getroffen, da zu diesem Termin die Gewährung der Eigenheimzulage für Neufälle ausgelaufen ist. Damals war von der Absenkung der Altersgrenze aber noch gar nichts bekannt, und die Betroffenen haben bei ihrer Investitionsentscheidung auf die bisherige Rechtslage vertraut. Im Gegensatz dazu vertrat zumindest bei einer Besprechung im Februar eine Mehrzahl der Länder die Auffassung, dass die neue Altersgrenze auch auf den Kinderzuschlag durchschlägt. Das Bundesfinanzministerium will nun zunächst weiter bei den Ländern für seine Auffassung werben, und falls dies nicht fruchtet, eine gesetzliche Regelung vorschlagen, die die Gewährung der Kinderzulage weiter bis zum 27. Lebensjahr festschreibt.
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