blue5x5trans.gif (58 Byte)
Aktuelle Themen

Bisherige Erbschaftsteuer ist teilweise gemeinschaftsrechtswidrig

Unterschiedliche Bewertung land- und forstwirtschaftlichen Vermögens im In- und Ausland ist gemeinschaftsrechtswidrig.

Der Europäische Gerichtshof hat die Erbschafsteuer in ihrer bisherigen Form teilweise für gemeinschaftsrechtswidrig erklärt. Dabei geht es um die Bewertung von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen, das im Inland wesentlich günstiger bewertet wird als ein vergleichbarer Vermögenswert im EU-Ausland. Für die Zukunft hat dieses Urteil allerdings keine Bedeutung mehr, weil nach der anstehende Reform der Erbschaftsteuer in- und ausländische Liegenschaften gleich bewertet werden.



Übersicht - Eine Seite zurück

 

Seitenanfang