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Der Bundesfinanzhof hatte 2004 in Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung und der Verwaltungspraxis die Abfärberegelung verworfen. Das Bundesfinanzministerium erklärte daraufhin, dass das Urteil nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden ist. Jetzt weist die Oberfinanzdirektion Frankfurt darauf hin, dass mit dem Jahressteuergesetz 2007 die bisherige Praxis gesetzlich festgeschrieben worden ist: Danach bezieht eine land- und forstwirtschaftlich, freiberuflich oder vermögensverwaltend tätige Personengesellschaft in vollem Umfang gewerbliche Einkünfte, wenn ihr Gesamthandsvermögen eine Beteiligung an einer gewerblich tätigen Personengesellschaft umfasst.
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