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Als Betreiber eines Internetforums müssen Sie nicht nur auf eigene ehrverletzende Äußerungen gegenüber Dritten verzichten, sondern ebenso auch solche Äußerungen in Ihrem Forum beseitigen. Dabei kommt es nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs nicht darauf an, ob Sie für die Äußerungen verantwortlich sind oder der Geschädigte den Verfasser kennt. Der Verletzte hat vielmehr gegen Sie einen Beseitigungsanspruch, ohne dass Sie ihn auf eine Auseinandersetzung mit dem Verfasser der Äußerung verweisen dürfen.
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