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Accounts bei Internet-Auktionen dürfen vom Betreiber der Plattform ohne vorherige Abmahnung gesperrt werden, wenn über diese eine bereits durchgeführte Sperre eines anderen Accounts umgangen wird. Voraussetzung dafür ist, dass der vorherigen Sperre eine Abmahnung vorausging und die Sperre selbst rechtmäßig ist, entschied das Kammergericht in Berlin. Die Richter wiesen die Klage einer Ehefrau gegen den Plattformbetreiber ab, welcher ihren Account mit der Begründung gesperrt hatte, dass ihr Ehemann hierüber weiterhin Transaktionen durchführe. Zuvor war nach einer vorherigen Abmahnung dessen Account von dem Unternehmen gesperrt worden, da es wiederholt zu Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen gekommen war. Ein Anbieter von Internet-Auktionen kann aber auch verpflichtet sein, einen Account zu sperren, um weiteren Missbrauch mit diesem zu verhindern. Dies gilt nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Potsdam zumindest dann, wenn der Inhaber des Accounts auf konkrete Missbrauchsfälle hinweist und die Sperre verlangt.
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