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Die Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) darf in Drittstaaten ansässigen Unternehmen die gewerbsmäßige Kreditvergabe in Deutschland verbieten. Auf die damit verbundene Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit können sich nach einem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften nur Unternehmen berufen, die ihren Sitz in einem der europäischen Mitgliedsstaaten haben. Dagegen kann sich eine nur in der Schweiz ansässige Bank nicht gegen das Kreditverbot der BaFin wehren. Daneben können sich ausländische Kreditinstitute und Unternehmen schadensersatzpflichtig machen, soweit sie ohne die erforderliche Genehmigung nach dem KWG in Deutschland Finanzdienstleistungen anbieten. Dies gilt zumindest nach einem derzeit noch nicht rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Duisburg. Danach stellt die entsprechende Bestimmung des KWG ein sogenanntes Schutzgesetz dar, dessen Verletzung neben einer Sanktion zugleich auch den Geschädigten einen Anspruch wegen erlittener Vermögenseinbußen einräumt. Gegen das Urteil wurde Berufung zum Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt.
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