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Der Arbeitskreis Quantitative Steuerlehre (arqus) weist angesichts des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur im Jahr 2007 geplanten Erbschaftsteuerreform auf einen gravierenden Widerspruch hin: Einerseits hat der Bundesfinanzhof ernsthafte Zweifel an der Verfassungskonformität des gegenwärtigen Erbschaftsteuerrechts, weil eine Gleichmäßigkeit der erbschaftsteuerlichen Belastung von Vermögensübertragungen nicht gewährleistet ist. Andererseits sollen nun durch die geplante Erbschaftsteuerreform Unternehmen vollständig von der Erbschaftsteuer befreit werden. Die geplante Privilegierung von Unternehmern ist für arqus nicht nachvollziehbar: Weder ist nachgewiesen, dass Unternehmen durch die bisherige Erbschaftsteuerregelung wegen Liquiditätsproblemen tatsächlich in ihrer Existenz bedroht sind, noch dass die Bindung des Kapitals über 10 Jahre an ein Unternehmen sich wirtschaftlich positiv auswirkt. Weiter wird der Einwand erhoben, dass die geforderte Betriebsfortführung strukturkonservierend wirke, sodass betriebswirtschaftlich notwendige Maßnahmen unterbleiben. Angesichts der Bedenken von arqus warten wir umso gespannter auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die im Laufe dieses Jahres ergehen wird. Erst dann wird sich zeigen, ob sich der Gesetzentwurf der Bundesregierung in der jetzigen Form behaupten kann.
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