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Das Investitionszulagengesetz 2007 ist am 6. Dezember 2006 durch die Genehmigung der Europäischen Kommission in Kraft getreten. Es verlängert die Investitionszulage über 2006 hinaus bis Ende 2009. Die Investitionszulage konzentriert sich auf das verarbeitende Gewerbe, die produktionsnahen Dienstleistungen und bezieht erstmalig auch das Beherbergungsgewerbe ein. Die bisher im Investitionszulagengesetz 2005 geltenden Fördersätze gelten unverändert bis 2009 weiter, allerdings erfolgte eine Anpassung der Förderbedingungen an geänderte EU-rechtliche Regelungen. Ein Problem könnte sich aus der Förderlücke zwischen dem Investitionszulagengesetz 2005 und dem Investitionszulagengesetz 2007 ergeben. Das Investitionszulagengesetz 2005 begünstigt nur Erstinvestitionen, die bis zum 31. Dezember 2006 durchgeführt werden, während nach dem Investitionszulagengesetz 2007 nur Erstinvestitionen begünstigt sind, die nach dem 31. Dezember 2006 begonnen werden. Somit ergibt sich für Investitionsvorhaben, die vor dem 31. Dezember 2006 begonnen, aber erst im Jahre 2007 fertig gestellt werden, das Problem, dass sie weder vom alten noch vom neuen Investitionszulagengesetz erfasst und damit von der Förderung ausgeschlossen sind. Diese Förderlücke soll durch das geplante Gesetz zur Änderung des Investitionszulagengesetzes 2007 geschlossen werden. Außerdem sieht es vor, diejenigen Teile von Berlin von der Investitionsförderung bei begünstigten Investitionen nach dem 31. Dezember 2006 auszunehmen, die nach der Fördergebietskarte 2007 bis 2013 zum D-Fördergebiet gehören. Das Änderungsgesetz soll am 15. Dezember 2006 vom Bundesrat beschlossen und dann noch 2006 verkündet werden.
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