![]() |
||
Aktuelle Themen
Die Geltendmachung von Ansprüchen gegen eine Bank sollten Sie besser nicht allzu lang aufschieben. Denn nach einem Urteil des Oberlandesgerichts München dürfen Kreditinstitute alle Unterlagen über die Kundenkorrespondenz nach sechs Jahren vernichten. Dies führt unter anderem auch dazu, dass Sie aus Ihren eigenen Unterlagen grundsätzlich keine Anspruchsgrundlage ableiten können. Ein Kunde wurde dementsprechend mit seinen Ansprüchen aus einem vor rund neun Jahren zurück gezahlten Darlehen ersatzlos abgewiesen.
|
![]() |
|
![]() |