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Ein Anspruch auf Eigenheimzulage besteht nur dann, wenn Sie selbst die Anschaffungskosten oder Herstellungskosten für das erworbene Eigenheim tragen oder getragen haben. Hierfür genügt alleine die formale Verpflichtung, die Kosten zu tragen, nicht. Eine lediglich formale Verpflichtung besteht beispielsweise, wenn Sie ohne Eigenkapital eine Eigentumswohnung gekauft haben, daher bei Ihren Eltern ein Darlehen aufgenommen haben und über ein gleich bleibend geringes Einkommen verfügen, das objektiv nicht ausreicht, das Darlehen zu tilgen und den laufenden Lebensunterhalt zu bestreiten. An dieser Einschätzung ändert sich auch dann nichts, wenn Sie nachweisen, dass Sie einen Dauerauftrag an Ihre Eltern eingerichtet haben - wenn umgekehrt Ihre Eltern für Ihren Lebensunterhalt und die laufenden Kosten der Wohnung aufkommen.
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