blue5x5trans.gif (58 Byte)
Aktuelle Themen

Streitwert bei Bedarfsbewertung von Grundstücken

Bei Streitigkeiten über Gründstückswerte für die Erbschaft- und Schenkungsteuer hat der Bundesfinanzhof Regeln für die Ermittlung des Streitwertes aufgestellt.

Der Bundesfinanzhof hat zur Frage der Streitwertfestsetzung bei Streitigkeiten über Grundstückswerte, deren gesonderte Feststellung für die Erbschaft- oder Schenkungsteuer erforderlich ist, Stellung genommen: Danach ist der Streitwert pauschal, aber gestaffelt, wie folgt anzusetzen:

  • Bei Grundstückswerten bis einschließlich 512.000,00 Euro mit 10 v.H. der streitigen Wertdifferenz;

  • bei Grundstückswerten bis einschließlich 12.783.000,00 Euro mit 20 v.H. der streitigen Wertdifferenz;

  • bei darüber hinausgehenden Grundstückswerten mit 25 v.H. der streitigen Wertdifferenz.



Übersicht - Eine Seite zurück

 

Seitenanfang