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Der Entwurf des neuen Energiesteuergesetzes sieht eine Besteuerung der Biokraftstoffe mit folgenden Sätzen vor: 15 Cent je Liter Pflanzenöl 10 Cent je Liter Biodiesel in Reinform 15 Cent je Liter Biodiesel als Beimischungskomponente Die in der Land- und Forstwirtschaft verwendeten reinen Biokraftstoffe bleiben von der Steuer befreit.
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