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Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat als erstes Gericht über einen Anspruch auf die staatliche Bekämpfung des Feinstaubes entschieden. Nach der Urteilsbegründung obliegt den staatlichen Einrichtungen bereits seit mehreren Jahren die Pflicht, gegen die Gefahren der Feinstaubbelastung vorzugehen. Jeder Bürger hat einen einklagbaren Anspruch auf das Tätigwerden der öffentlichen Hand. Das Land Baden-Württemberg muss nunmehr einen Aktionsplan zur Umsetzung der immissionsschutzrechtlichen Vorgaben aufstellen.
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