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Seit Jahren ist die Erhebung der Gewerbesteuer in Deutschland umstritten. Mehrere Anläufe, die Gewerbesteuer für verfassungswidrig zu erklären, scheiterten vor dem Bundesverfassungsgericht. Mit neuen Begründungen wurden immer wieder neue Anläufe unternommen. Inzwischen hat die Finanzverwaltung angeordnet, dass Gewerbesteuermessbescheide nur noch vorläufig ergehen. Es ist daher darauf zu achten, dass Gewerbesteuermessbescheide einen Vorläufigkeitsvermerk tragen. Dagegen scheiterte der Antrag einer Gemeinde in Brandenburg vor dem Bundesverfassungsgericht auf Erlass einer einstweiligen Anordnung. Die Gemeinde hält ihre Verpflichtung zur Erhebung von Gewerbesteuer für verfassungswidrig. Hierüber wird jetzt erst im Hauptverfahren entschieden. Dieser Beschluss ist aber nicht von besonders großer Bedeutung, denn damit hat das Bundesverfassungsgericht lediglich zum Ausdruck gebracht, dass es die jetzige Erhebung und eine mögliche spätere Rückzahlung der Gewerbesteuer für weniger gravierend hält als das Gesetz vorläufig komplett aufzuheben und später doch wieder in Kraft zu setzen.
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