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Ein Vormund erhält für seine Tätigkeiten eine Vergütung. Diese ist vom Familiengericht festzusetzen, wobei unter anderem der Bildungsstand des Vormundes zu berücksichtigen ist. Dabei sind jedoch nur die für die Ausübung der Vormundschaft relevanten Kenntnisse, Fähigkeiten und sonstigen Merkmale entscheidend. Ein anderweitiger Bildungs- und Kenntnisstand wird nicht berücksichtigt. Ein Vormund erhält für seine Tätigkeiten eine Vergütung. Diese ist vom Familiengericht festzusetzen, wobei unter anderem der Bildungsstand des Vormundes zu berücksichtigen ist. Dabei sind jedoch nur die für die Ausübung der Vormundschaft relevanten Kenntnisse, Fähigkeiten und sonstigen Merkmale entscheidend. Ein anderweitiger Bildungs- und Kenntnisstand wird nicht berücksichtigt.
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