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Ein Fahrzeughalter muss normalerweise den Diebstahl seines Wagens nicht beweisen. Anders sieht es jedoch aus, wenn die Versicherung begründete Zweifel daran hat, dass tatsächlich ein Diebstahl vorliegt. Das Oberlandesgericht Frankfurt entschied, dass Zweifel berechtigt sind, wenn der Besitzer kurz vor dem gemeldeten Diebstahl ein Wertgutachten für sein Auto eingeholt hat. Der Halter konnte keinen vernünftigen Grund dafür nennen, dass er ein Gutachten in Auftrag gegeben hatte. Kurz nachdem er das Gutachten erhalten hatte, meldete er den Wagen als gestohlen. In diesem Fall befanden die Richter, dass die Weigerung der Versicherung, die Schadenssumme zu begleichen, berechtigt ist, denn der Fahrzeughalter ist den Beweis für einen tatsächlichen Diebstahl schuldig geblieben. Beachten Sie bitte, dass diese Rechtsprechung nicht auf Fahrzeuge beschränkt ist. Sie lässt sich ebenso auf andere Versicherungen übertragen.
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