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Beim Finanzgericht Niedersachsen ist seit dem Frühjahr ein Verfahren zur Frage der Verfassungswidrigkeit des Niedersächsischen Grundsteuergesetzes anhängig, das das Finanzgericht als Musterverfahren eingestuft hat. Dieser Einstufung hat sich nun auch die Finanzverwaltung angeschlossen und das Niedersächsische Landesamt für Steuern hat angeordnet, dass bereits anhängige und zukünftige Einspruchsverfahren gegen Bescheide über die Grundsteueräquivalenzbeträge und damit verbundene Einsprüche gegen Bescheide über den Grundsteuermessbetrag bis zur Rechtskraft einer Entscheidung in diesem Musterverfahren ruhen sollen. Möchte man von dieser Anordnung profitieren, ist es aber weiterhin erforderlich, gegen noch ergehende Bescheide Einspruch einzulegen. Eine automatische Vorläufigkeit der Festsetzungen durch die Finanzämter ist - wie in anderen Bundesländern auch - nicht vorgesehen.
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