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Die Bundesregierung hat am 5. Juni 2024 den Regierungsentwurf für das Jahressteuergesetz 2024 beschlossen, das damit in die Hände des Bundestags zur parlamentarischen Beratung gegeben wird. Der Regierungsentwurf folgt nur wenige Wochen nachdem das Bundesfinanzministerium den ersten Entwurf für das Jahressteuergesetz 2024 vorgelegt hatte. Die einzige wesentliche Ergänzung im Regierungsentwurf gegenüber dem Referentenentwurf ist die Wiedereinführung der Wohngemeinnützigkeit, durch die Immobiliengesellschaften steuerliche Vorteile erhalten, wenn sie Wohnungen unterhalb der ortsüblichen Miete an Personen mit geringem Einkommen vermieten.
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